Glossar/European Accessibility Act (EAA)
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European Accessibility Act (EAA)

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine weitreichende EU-Richtlinie (2019/882), die erstmals EU-weit einheitlich verbindliche und harmonisierte Barrierefreiheitsanforderungen für eine

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine weitreichende EU-Richtlinie (2019/882), die erstmals EU-weit einheitlich verbindliche und harmonisierte Barrierefreiheitsanforderungen für eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen im gesamten europäischen Binnenmarkt definiert. In Deutschland wurde der EAA durch das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) vollständig in nationales Recht umgesetzt.

Der EAA gilt verbindlich seit dem 28. Juni 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten und betrifft eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen: von Computern und Smartphones über Bankautomaten bis hin zu E-Commerce-Websites und Personenverkehrsdiensten. Das übergeordnete Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zu digitalen und physischen Produkten im gesamten Binnenmarkt zu ermöglichen.

Relevanz für Unternehmen im DACH-Raum

Für Unternehmen, die im europäischen Markt agieren, schafft der EAA einen einheitlichen Rechtsrahmen. Statt unterschiedliche nationale Vorschriften in jedem EU-Land beachten zu müssen, gelten harmonisierte Standards für den gesamten Binnenmarkt. Die technische Grundlage bilden die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) und die europäische Norm EN 301 549, die detaillierte Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Produkte definiert.

Für Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz bedeutet der EAA, dass grenzüberschreitende digitale Angebote einheitlich barrierefrei gestaltet werden müssen. Das betrifft insbesondere E-Commerce-Unternehmen, die in mehreren EU-Märkten aktiv sind.

Was Unternehmen konkret tun müssen

Unternehmen müssen zunächst prüfen, ob ihre digitalen Angebote unter den EAA fallen, dann ein systematisches Barrierefreiheits-Audit durchführen, um den aktuellen Stand zu ermitteln, anschliessend die erforderlichen technischen und gestalterischen Anpassungen umsetzen und schliesslich eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Digitale Barrierefreiheit wird damit von der freiwilligen Best Practice zur gesetzlichen Pflicht mit konkreten Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

Unternehmen, die Barrierefreiheit proaktiv umsetzen, profitieren nicht nur von der Gesetzeskonformität, sondern auch von einer verbesserten User Experience für alle Nutzer und besseren Suchmaschinenoptimierung (SEO)-Ergebnissen, weil semantische Strukturen und klare Hierarchien auch Suchmaschinen zugutekommen.

/webdesign unterstützt Unternehmen bei der EAA-konformen Gestaltung und technischen Umsetzung digitaler Angebote.

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