Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das seit dem 28. Juni 2025 verbindliche und rechtlich durchsetzbare Anforderungen an die Barrierefreiheit von
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das seit dem 28. Juni 2025 verbindliche und rechtlich durchsetzbare Anforderungen an die Barrierefreiheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen im deutschen Markt definiert und damit erstmals weitreichende Pflichten für privatwirtschaftliche Unternehmen im gesamten digitalen Bereich schafft. Es setzt die europäische Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches nationales Recht um.
Das BFSG betrifft alle Unternehmen ab einer bestimmten Grösse, die digitale Dienstleistungen direkt für Verbraucher anbieten - insbesondere Online-Shops, Buchungssysteme, Banking-Apps, Streaming-Dienste und interaktive Webportale mit Verbraucherfunktionen. Reine Informationswebsites ohne jegliche Transaktionsfunktion oder interaktive Dienstleistung sind derzeit von den gesetzlichen Anforderungen ausgenommen, wobei Digitale Barrierefreiheit unabhängig vom Gesetz eine anerkannte Best Practice für User Experience und Suchmaschinenoptimierung (SEO) darstellt.
Was das BFSG konkret fordert
Betroffene Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote nach den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) auf Level AA gestalten. Dazu gehören Wahrnehmbarkeit (Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos), Bedienbarkeit (Tastaturnavigation, ausreichend Zeit für Interaktionen), Verständlichkeit (klare Sprache, konsistente Navigation) und Robustheit (Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern und Braillezeilen).
Die technische Umsetzung erfordert semantisches HTML, korrekte ARIA (Accessible Rich Internet Applications)-Attribute, ausreichende Farbkontraste und eine durchdachte Fokus-Reihenfolge bei der Tastaturnavigation. Diese Anforderungen sollten von Anfang an in den Entwicklungsprozess integriert werden, nicht als nachträgliche Korrektur.
Ausnahmen und Pflichten
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen von den Anforderungen ausgenommen. Alle anderen betroffenen Unternehmen müssen eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen, in der sie den Konformitätsstatus und eventuelle Einschränkungen transparent dokumentieren.
Verstösse gegen das BFSG können von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sanktioniert werden. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig ein Barrierefreiheits-Audit durchführen und identifizierte Mängel systematisch beheben, bevor Beschwerden eingehen.
Professionelles /webdesign berücksichtigt BFSG-Anforderungen von der Konzeption über das Design bis zur technischen Umsetzung und stellt sicher, dass digitale Angebote gesetzeskonform und nutzerfreundlich sind.
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