Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein seit Inkrafttreten des BFSG rechtlich vorgeschriebenes Dokument, in dem ein Unternehmen klar und transparent darlegt, inwieweit sein konkretes digitales
Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein seit Inkrafttreten des BFSG rechtlich vorgeschriebenes Dokument, in dem ein Unternehmen klar und transparent darlegt, inwieweit sein konkretes digitales Angebot barrierefrei zugänglich ist, welche konkreten Standards eingehalten werden und wo gegebenenfalls noch Einschränkungen bestehen oder bekannte Barrieren existieren.
Seit dem Inkrafttreten des BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) am 28. Juni 2025 sind alle Unternehmen, die unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, rechtlich verpflichtet, eine solche Barrierefreiheitserklärung zu erstellen und auf ihrer Website öffentlich zugänglich zu veröffentlichen. Die jeweilige Erklärung bezieht sich dabei auf die jeweils konkrete digitale Dienstleistung (z.B. einen Online-Shop oder ein Buchungssystem), nicht pauschal und undifferenziert auf die gesamte Website.
Was eine Barrierefreiheitserklärung enthalten muss
Die Erklärung muss mehrere Pflichtinhalte abdecken: den Konformitätsstatus, der transparent beschreibt, ob das Angebot vollständig, teilweise oder nicht konform mit WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) Level AA ist. Dazu eine Auflistung bekannter Einschränkungen mit Begründung, warum diese bestehen und wann sie behoben werden sollen. Ein Feedback-Mechanismus muss Nutzern ermöglichen, Barrieren zu melden und Rückmeldung zu geben. Und Kontaktinformationen für Beschwerden müssen angegeben sein, einschliesslich der zuständigen Durchsetzungsstelle.
Die Erklärung sollte leicht auffindbar sein - idealerweise im Footer der Website verlinkt - und in verständlicher Sprache verfasst werden. Eine rein juristische Formulierung, die für Laien unverständlich ist, verfehlt den Zweck der Transparenz.
Barrierefreiheitserklärung als Vertrauenssignal und SEO-Faktor
Über die rechtliche Pflicht hinaus ist eine Barrierefreiheitserklärung auch ein E-E-A-T-Signal gegenüber Suchmaschinen und Nutzern: Sie zeigt Transparenz, gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein und professionellen Umgang mit Digitale Barrierefreiheit. Für die User Experience und die Markenwahrnehmung ist das ein echter Pluspunkt, der Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern aufbaut.
Unternehmen, die ihre Barrierefreiheitserklärung regelmässig aktualisieren und aktiv an der Beseitigung dokumentierter Barrieren arbeiten, demonstrieren ein echtes Engagement für Inklusion, das über die reine Pflichterfüllung hinausgeht.
/webdesign unterstützt bei der Erstellung BFSG-konformer Barrierefreiheitserklärungen und der technischen Umsetzung der zugrundeliegenden Barrierefreiheitsanforderungen.
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